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Bildung und Teilhabe
BuT - was ist das?
BuT - Bildung und Teilhabe. Teilhabe an Gesellschaft und Bildung ist für jeden Menschen wichtig. Deshalb gehören zur allgemeinen Bildung für alle Menschen nicht nur die Ausbildung in Schule und Beruf, sondern auch kulturelle und gesellschaftliche Bildung. Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass auch Menschen mit wenig Geld solche Bildung brauchen. Deshalb gibt es besondere Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Leistungen für Bildung und Teilhabe sind …
Gutscheine für eine bestimmte Person. Sie können nicht an andere Personen weiter gegeben werden. Leistungen für Bildung und Teilhabe sind Unterstützungen des Bundes. Grundlage ist das Gesetz § 29 SGB II bzw. § 34a SGB XI.
Wer bekommt die Leistungen für BuT?
Die Leistungen bekommen Kinder / Jugendliche / junge Erwachsene, wenn die Eltern Sozialleistungen bekommen (Hartz IV/ALG II/SGB II, Sozialhilfe/SGB XII, Kindergeldzuschlag bei Bundeskindergeld, Wohngeld, Asylbewerber-Leistungen §6 (1) AsylbLG). Die Gutscheine können Eltern/Erziehungsberechtigte beantragen. Die Gutscheine sollen den Kindern Schulausflüge, Klassenfahrten, Nachhilfe, Mittagsverpflegung, Verein-Mitgliedschaften, Musikunterricht und Freizeiten möglich machen.
Wo kann man einen Antrag stellen?
Eltern/Erziehungsberechtigten müssen einen Antrag beim Sozialamt stellen. Sie erhalten Gutscheine für ihre Kinder. Jeder Gutschein hat einen Wert und einen Gültigkeits-Zeitraum.
Wofür gelten die Gutscheine?
Mit den Gutscheinen kann man bei uns Unkosten-Beiträge für Kinder-Übernachtungen, gemeinsame Kinder-Ausflüge oder Freizeiten für Kinder und Jugendliche "bezahlen". Ein Gutschein kann mit Bar-Geld ergänzt werden (wenn der Gutschein nicht genug Wert hat). Es können auch Gutscheine gesammelt werden und dann eine Freizeit mit vielen Gutscheinen bezahlt werden.
Beispiele …
… werden hier ständig ergänzt: