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Dolmetschen bei kirchlichen Veranstaltungen
Diese Seite ist auch über Kurz-Link http://www.egg-bayern.de/Dolmetschen erreichbar.
hier auf dieser Seite:
- Veranstaltungen der bayernweiten gebärdensprachlichen Kirchen-Gemeinde
- Veranstaltungen hörender Gemeinden / Parochial-Gemeinden
- Kasualien (Taufe, Konfirmation, Trauung/Hochzeit, Bestattung/Beerdigung)
- Dokumente zum Download (Antrag, Abrechnung)
- Fortbildung und Zusammenarbeit beim Dolmetschen in kirchlichen Veranstaltungen
Veranstaltungen der bayernweiten gebärdensprachlichen Kirchen-Gemeinde
- finden immer in Deutscher Gebärdensprache statt
- werden ggf. für hörende Gäste gern gedolmetscht
- zuständig sind Pfarrer:innen den gebärdensprachlichen Kirchen-Gemeinde, eine Liste finden Sie hier
- auch in Urlaubszeiten bleiben diese o.g. Pfarrer:innen zuständig, allerdings kann es sein, dass wir wegen fehlender Vertretungs-Möglichkeiten auf Parochial-Gemeinden und Dolmetscher verweisen. Hier finden Sie die zuständigen Dolmetschervermittlungen.
Veranstaltungen hörender Gemeinden / Parochial-Gemeinden
können nur unter folgenden Voraussetzungen von uns bezahlt werden
- es ist eine Veranstaltung der Evangelischen Kirche in Deutschland - EKD
- die Veranstaltung ist eine Kasualie (Taufe, Konfirmation, Trauung/Hochzeit, Bestattung/Beerdigung)
- die Veranstaltung ist zuerst für ein hörendes Gemeindeglied, der/die Gebärdensprach-Empfänger:in ist nur Teilnehmer:in
Andere Fälle
Nicht Dolmetscher:in sondern voll gebärdensprachlich
Wenn die Veranstaltung für ein gebärdensprachliches Gemeindeglied ist, dann findet alles in Gebärdensprache bei uns statt. → Bitte nehmen Sie Kontakt auf mit ihrem / ihrer Gebärdensprachlichen Pfarrer:in.
katholische Veranstaltung
Wenn die Veranstaltung in einer katholischen Kirche stattfindet, dann nehmen Sie bitte Kontakt auf mit einem katholischen Gehörlosenseelsorger, die katholische Kirche organisiert und bezahlt die Dolmetscher:innen.
Ein paar Beispiele (für unsere Fälle)
- Beispiel 1: Sie sind gebärdensprachlich, ihr Kind ist hörend und feiert Konfirmation. Die Dolmetscher-Kosten werden für max. 4 Termine (Fest-Gottesdienst, Beicht-Gottesdienst, Vorstellungs-Gottesdienst, Elternabend) übernommen. (Für die anderen Termine bei einer Konfirmation suchen Sie bitte Kontakt zu uns, damit wir noch mehr organisieren können!)
- Beispiel 2: Sie sind gebärdensprachlich, ihr hörendes Kind heiratet in der hörenden Gemeinde. Die Dolmetscher-Kosten beim Hochzeits-Gottesdienst werden übernommen.
- Beispiel 3: Sie sind gebärdensprachlich, ihr Nachbar ist gestorben und wird in der hörenden Gemeinde begraben. Die Dolmetscher-Kosten für den Bestattungs-Gottesdienst werden übernommen.
In allen anderen Fällen …
… gibt es kein Standard-Verfahren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit den zuständigen Gebärdensprachlichen Pfarrer:innen auf, oder wenden Sie sich an unsere Zentrale, wir finden eine Lösung! Selbstverständlich müssen wir aber schon hier darauf hinweisen, dass auch unsere Finanzmittel beschränkt sind.
Nachdem es in allen anderen Fällen aber auch eine Frage von „Teilhabe / Inklusion / Integration“ ist, können Sie sich auch gern an die Fachstelle für Inklusion in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern wenden: chancengerechtigkeit@elkb.de, Tel. 089 5595 676.
Wie läuft das Verfahren bei Kasualien (Taufe, Konfirmation, Trauung/Hochzeit, Bestattung/Beerdigung) ab?
Wenn ihr eine gebärdensprachliche Taufe / Konfirmation / Hochzeit / Bestattung/Beerdigungen möchtet, dann sucht bitte direkten Kontakt mit dem/der Gebärdensprachlichen Pfarrer:in.
- Für eine Taufe / Konfirmation / Hochzeit / Bestattung/Beerdigung in einer hörenden Kirchengemeinde, können Gebärdensprachliche Gottesdienst-Besucher:innen bei zuständigen Gebärdensprach-Pfarrer:innen Gebärdensprach-Dolmetscher:innen für die Kasualie beantragen. (Antrag zum Download s.u., Adressen der Gebärdensprachlichen Pfarrer:innen siehe hier. Auch Pfarrer:innen, die Kasualien für hörende Gemeindeglieder durchführen, können den Antrag stellen.
- ⚠️ Direkt gebuchte Dolmetscher:innen können nicht im Nachhinein erstattet werden. Es ist vorher ein Antrag an Gebärdensprach-Pfarrer:innen nötig.
- Gebärdensprach-Pfarrer:innen
- bestätigen die Veranstaltung und leiten den Antrag weiter an die DAFEG.
- organisieren und beauftragen Dolmetscher:innen über die zuständige Dolmetschzentrale.
- Veranstaltungsleiter (meistens Pfarrer:innen) bestätigen die sachliche Richtigkeit der Eintragungen des Dolmetschers.
- Dolmetscher:innen schicken die bestätigte Rechnung direkt an die DAFEG-Geschäftsstelle in Kassel.
- Die DAFEG zahlt direkt an die Dolmetscher:innen.
Dokumente zum Download
Inhalt | Dokument |
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Informationsblatt für gehörlose Menschen Achtung Inhalt etwas alt, Antragsteller:in mussten damals noch Gemeindeglieder sein, jetzt nicht mehr! | |
Antrag für Veranstaltungen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auf einen Dolmetscher für religiöse Veranstaltungen | |
Merkblatt für Gehörlosenseelsorger:innen | |
Abrechnungsformular für DolmetscherInnen, Dafeg-Sätze Dolmetsch-Stunde: 85€, Weg-Stunde: 85€, km-Geld: 0,42€. Letzte Änderung: März 2024 | |
Diese Informationen finden Sie auch direkt auf der Info-Seite der DAFEG. Diese Sätze entsprechen den Vergütung nach JVEG. |
Fortbildung und Zusammenarbeit beim Dolmetschen in kirchlichen Veranstaltungen
Ausschreibung zur Fachausbildung: Fachdolmetschen Evangelischer Gottesdienst
- Download PDF, DOC (Der Termin ist schon vorbei, aber der Kurs wird immer wieder angeboten - bitte bei Interesse melden!)