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Dolmetschen bei kirchlichen Veranstaltungen
Diese Seite ist auch über Kurz-Link http://www.egg-bayern.de/Dolmetschen erreichbar.
hier auf dieser Seite:
- Veranstaltungen der bayernweiten gebärdensprachlichen Kirchen-Gemeinde
- Veranstaltungen hörender Gemeinden / Parochial-Gemeinden
- Kasualien (Taufe, Konfirmation, Trauung/Hochzeit, Bestattung/Beerdigung)
- Dokumente zum Download (Antrag, Abrechnung)
- Fortbildung und Zusammenarbeit beim Dolmetschen in kirchlichen Veranstaltungen
Veranstaltungen der bayernweiten gebärdensprachlichen Kirchen-Gemeinde
- finden immer in Deutscher Gebärdensprache statt
- werden ggf. für hörende Gäste gern gedolmetscht
- zuständig sind Pfarrer:innen den gebärdensprachlichen Kirchen-Gemeinde, eine Liste finden Sie hier
- auch in Urlaubszeiten bleiben diese o.g. Pfarrer:innen zuständig, allerdings kann es sein, dass wir wegen fehlender Vertretungs-Möglichkeiten auf Parochial-Gemeinden und Dolmetscher verweisen. Hier finden Sie die zuständigen Dolmetschervermittlungen?.
Veranstaltungen hörender Gemeinden / Parochial-Gemeinden
können nur unter folgenden Voraussetzungen von uns bezahlt werden
- es ist eine Veranstaltung der Evangelischen Kirche in Deutschland - EKD
- die Veranstaltung ist eine Kasualie (Taufe, Konfirmation, Trauung/Hochzeit, Bestattung/Beerdigung)
- die Veranstaltung ist zuerst für ein hörendes Gemeindeglied, der/die Gebärdensprach-Empfänger:in ist nur Teilnehmer:in
Andere Fälle
Nicht Dolmetscher:in sondern voll gebärdensprachlich
Wenn die Veranstaltung für ein gebärdensprachliches Gemeindeglied ist, dann findet alles in Gebärdensprache bei uns statt. → Bitte nehmen Sie Kontakt auf mit ihrem / ihrer Gebärdensprachlichen Pfarrer:in.
katholische Veranstaltung
Wenn die Veranstaltung in einer katholischen Kirche stattfindet, dann nehmen Sie bitte Kontakt auf mit einem katholischen Gehörlosenseelsorger, die katholische Kirche organisiert und bezahlt die Dolmetscher:innen.
Ein paar Beispiele (für unsere Fälle)
- Beispiel 1: Sie sind gebärdensprachlich, ihr Kind ist hörend und feiert Konfirmation. Die Dolmetscher-Kosten werden für max. 4 Termine (Fest-Gottesdienst, Beicht-Gottesdienst, Vorstellungs-Gottesdienst, Elternabend) übernommen. (Für die anderen Termine bei einer Konfirmation suchen Sie bitte Kontakt zu uns, damit wir noch mehr organisieren können!)
- Beispiel 2: Sie sind gebärdensprachlich, ihr hörendes Kind heiratet in der hörenden Gemeinde. Die Dolmetscher-Kosten beim Hochzeits-Gottesdienst werden übernommen.
- Beispiel 3: Sie sind gebärdensprachlich, ihr Nachbar ist gestorben und wird in der hörenden Gemeinde begraben. Die Dolmetscher-Kosten für den Bestattungs-Gottesdienst werden übernommen.
In allen anderen Fällen …
… gibt es kein Standard-Verfahren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit den zuständigen GehörlosenpfarrerInnen auf, oder wenden Sie sich an unsere Zentrale, wir finden eine Lösung!
Wie läuft das Verfahren bei Kasualien (Taufe, Konfirmation, Trauung/Hochzeit, Bestattung/Beerdigung) ab?
Wenn ihr eine gebärdensprachliche Taufe / Konfirmation / Hochzeit / Bestattung/Beerdigungen möchtet, dann sucht bitte direkten Kontakt mit dem/der Gebärdensprachlichen Pfarrer:in.
- Für eine Taufe / Konfirmation / Hochzeit / Bestattung/Beerdigung in einer hörenden Kirchengemeinde, können Gebärdensprachliche Gottesdienst-Besucher:innen bei zuständigen Gehörlosenseelsorger:innen Gebärdensprachdolmetscher:innen für die Kasualie beantragen. (Antrag zum Download s.u., Adressen der Gehörlosen-Seelsorgerinnen siehe hier. Auch Pfarrer:innen, die Kasualien für hörende Gemeindeglieder durchführen, können den Antrag stellen.
- ⚠️ Direkt gebuchte Dolmetscher:innen können nicht im Nachhinein erstattet werden. Es ist vorher ein Antrag an Gehörlosen-Seelsorger:innen nötig.
- Gehörlosenseelsorger:innen
- bestätigen die Veranstaltung und leiten den Antrag weiter an die DAFEG.
- organisieren und beauftragen Dolmetscher:innen über die zuständige Dolmetschzentrale.
- Veranstaltungsleiter (meistens Pfarrer:innen) bestätigen die sachliche Richtigkeit der Eintragungen des Dolmetschers.
- Dolmetscher:innen schicken die bestätigte Rechnung direkt an die DAFEG-Geschäftsstelle in Kassel.
- Die DAFEG zahlt direkt an die Dolmetscher:innen.
Dokumente zum Download
Inhalt | Dokument |
---|---|
Informationsblatt für gehörlose Menschen Achtung Inhalt etwas alt, Antragsteller:in mussten damals noch Gemeindeglieder sein, jetzt nicht mehr! | |
Antrag für Veranstaltungen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auf einen Dolmetscher für religiöse Veranstaltungen | |
Merkblatt für Gehörlosenseelsorger:innen | |
Abrechnungsformular für DolmetscherInnen, Dafeg-Sätze Dolmetsch-Stunde: 85€, Weg-Stunde: 85€, km-Geld: 0,42€. Letzte Änderung: März 2024 | |
Diese Informationen finden Sie auch direkt auf der Info-Seite der DAFEG. Diese Sätze entsprechen den Vergütung nach JVEG. |
Fortbildung und Zusammenarbeit beim Dolmetschen in kirchlichen Veranstaltungen
Ausschreibung zur Fachausbildung: Fachdolmetschen Evangelischer Gottesdienst
- Download PDF, DOC (Der Termin ist schon vorbei, aber der Kurs wird immer wieder angeboten - bitte bei Interesse melden!)