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2009-80-text

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Die evangelische Gehörlosenseelsorge hat mit Sarah Herbereich seit Herbst 2007 eine Auszubildende, die selbst hochgradig hörgeschädigt ist. Was wir nicht wussten ist, dass Auszubildenden heutzutage so viele Steine in ihren Ausbildungsweg gelegt werden. Deshalb hat KR Pfr. Joachim Klenk am 21. Juli Vertreter/innen der Arbeitsagentur, der IHK, des Bezirks Mittelfranken und der Mitarbeitervertretung zu einem Gespräch eingeladen.

Entdeckt wurden interessante Tatsachen über die alle Beteiligten staunten. Wer weiß schon, dass nur in Bayern Auszubildende mit einer Behinderung einen sogenannten Eigenanteil von € 5,10 pro Tag zahlen müssen, wenn sie zur Ausbildung in Essen am Berufskolleg für Gehörlose/Hörgeschädigte sind. Übrigens nur die Bayern, alle anderen in Deutschland nicht!

€ 5,10 klingt nicht viel, aber bei einer Zusatzbelastung von jährlich € 300 sind das € 25 weniger Lehrlingsgehalt pro Monat. Interessant ist, dass dieser Betrag von € 5,10 im Jahr 2005 neu festgelegt wurde. Bis 2005 zahlten die Auszubildenden noch € 3,10. Das ist also eine „satte“ Erhöhung von knapp 70%, eine Begründung gab es dafür nicht. Die Gehörlosenseelsorge übernimmt nun diese Kosten, um Gleichheit zu schaffen. Ein geplanter zweiter Ausbildungsplatz ist dann jedoch nicht mehr möglich.

Team Gehörlosenseelsorge

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