Direkt zum Inhalt springen Komplettes Menü auflisten, auch Unterpunkte

#️⃣ #NeueTelefonNummern #Wdk24

Startseite Nachrichten

Neues Gesetz zur Verwendung der Deutschen Gebärdensprache seit 1.9.06

Deutschland, 18.07.07

43 < Nachricht 44 von 82 > 45

Upps...im letzten Gemeindebrief hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen: Neues Gesetz zur Verwendung der Deutschen Gebärdensprache seit 1.9.06 Am 1. September 2006 ist die Kommunikationshilfeverordnung in Kraft getreten. Das bedetutet: Seit dem 1. September 2006 ist geregelt wer Gebärdensprachdolmetscher für Elterngespräch in der Schule bezahlt und Gespräche bei verschiedenen Ämtern. Bei einem Elterngespräch in der Schule oder einem Elternabend in der Schule muss seit dem 1. September 2006 das zuständige Sozialamt vom Wohnort der gehörlosen Person die Kosten für den Gebärdensprachdolmetscher bezahlen (nicht die Schule...wie im letzten Heft geschrieben). Bei einem Gespräch in einem Amt (Verwaltungsverfarhren) z.B. Jugendamt oder Sozialamt... muss das Amt selbst den Gebärdenprachdolmetscher bezahlen. Einen Dolmetscher bestellen kann jeder bei den verschiedenen Dolmetschervemittlungsstellen (für Mittelfranken in Nürnberg, für Unterfranken in Würzburg, für Oberfranken in Bayreuth). Beispiel: Gehörlose Eltern wollen auf den Elternabend ihres hörenden Kindes. Die Eltern schreiben ein Fax an die Dolmetschervermittlung mit Datum, Uhrzeit, Einsatzort und vielleicht auch Wunschdolmetscher. Die Dolmetschervermittlung stellt dann einen Antrag beim zuständigen Sozialamt und ruft dann den Dolmetscher an. Wenn alles geklärt ist, bekommt die gehörlose Person eine Auftragsbestätigung zurück, der Dolmetscher kommt zum Elternabend und das Sozialamt übernimmt die Kosten. anderes Beispiel: eine gehörlose Person möchte zu einem Gespräch im Jugendamt. Sie schreibt ein Fax an die Dolmetschervermittlung mit Datum, Uhrzeit und Einsatzort und Wunschdolmetscher. Die Dolmetschervermittlung regelt die Kostenübernahme mit dem Jugendamt und bestellt den Dolmetscher. Der Dolmetscher kommt zum Gespräch und das Jugendamt übernimmt die Kosten.

Katina Geißler und Susanne Böhm


Sie haben auch eine Nachricht für uns? Dann schnell per Email an
nachrichten@egg-bayern.de

Diese Seite teilen

Facebook WhatsApp Twitter E-Mail